Umsatzsteuer und E-Rechnung bei gemeinnützigen Organisationen
Die Umsatzsteuer ist oft Fehlerquelle Nr. 1 bei Nonprofit-Organisationen. Nicht nur gewinnorientierte Körperschaften müssen Umsatzsteuer abführen, auch gemeinnützige Organisationen sind unter bestimmten Bedingungen dazu verpflichtet.
Bei einer gemeinnützigen Körperschaft kann Umsatzsteuer immer dann anfallen, wenn die Körperschaft unternehmerisch tätig ist: Dies ist in drei von vier gemeinnützigkeitsrechtlichen Sphären der Fall. Nur der sogenannte ideelle Bereich, in dem kein Leistungsaustausch stattfindet, bleibt von der Umsatzsteuer verschont.
Hinzu kommt zudem die Pflicht zum Empfang von E-Rechnungen ab 01.01.2025. Für Unternehmen und Non-Profits gelten dann eine Reihen von bestimmten Anforderungen.
Inhalte:
- Warum können Fehler bei der Umsatzsteuer für NPOs verheerend sein?
- Wann müssen gemeinnützige Organisationen Umsatzsteuer abführen?
- Wie verhält sich die Umsatzsteuer zu den vier Sphären der Gemeinnützigkeit?
- Sind NPOs berechtigt Vorsteuern zu ziehen?
- Welche Rolle spielt der ermäßigte Umsatzsteuersatz?
- Welche Anforderungen gelten für NPOs in Sachen E-Rechnung?
Empfehlung: Organisationen aus Deutschland
Dieses Webinar wird ermöglicht durch:
Webinarreihe: Recht um Elf
Anna Danner
Anna Danner ist Steuerberaterin und Teil des Teams bei WINHELLER in Frankfurt am Main. Sie widmet sich vor allem der steuerrechtlichen Beratung von Stiftungen und Nonprofit-Organisationen. Als versierte Ansprechpartnerin in allen Fragen des Steuer- und des Gemeinnützigkeitsrechts steht sie Ihren Mandanten mit Rat und Tat zur Seite.
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