Haus des Stiftens für Unternehmen und Non-Profits gGmbH – kurz: Haus des Stiftens – bietet eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten an, damit Stifter und Non-Profits schon mit kleinen Budgets große Wirkung erzielen können. Die jeweiligen Bedingungen werden Ihnen jeweils im Zusammenhang mit den entsprechenden Angeboten zur Verfügung gestellt.
An dieser Stelle informieren wir Sie über die Teilnahmebedingungen für unsere Webinare, unsere FörderApp und weiter unten über die Nutzungsbedingungen für den Digital-Report 2020.
Bedingungen für die Teilnahme an Webinaren
Haus des Stiftens bietet Engagierten von Non-Profit-Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz Zugang zu Wissensspenden in Form von Experten-Webinaren. Für die Teilnahme an den Webinaren gelten folgende Bedingungen:
- Der Link zum Webinar ist ausschließlich für Sie bestimmt und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Die Präsentationen der Referenten sind urheberrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Präsentationen ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des jeweiligen Verfassers gestattet. Das gleiche gilt für andere Schutzrechte (wie Markenrechte).
- Unsere Experten für die Webinare wählen wir mit Sorgfalt aus. Für die inhaltliche Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Inhalte und deren Auswahl, insbesondere bei rechtsbezogenen Zusammenstellungen, können wir jedoch keine Gewähr übernehmen. Weiter dienen die Webinare ausschließlich zur Information und können insbesondere bei Themen mit Rechtsbezug eine Beratung im Einzelfall nicht ersetzen.
- Wenn Sie nach der Anmeldung feststellen, dass Ihnen eine Teilnahme an dem Webinar nicht möglich ist, bitten wir Sie um Stornierung. Den Link dazu finden Sie am Ende der Bestätigungsmail.
- Verfügbarkeit und Funktion des Webinar-Angebots können nicht jederzeit und/oder unterbrechungsfrei gewährleistet werden. Das Angebot kann gleich aus welchen Gründen vorzeitig beendet werden, ohne dass hieraus Ansprüche der Teilnehmer gegenüber uns oder unseren eingeschalteten Dienstleistern entstehen.
- Die Anmeldung zu den Webinaren und deren technische Organisation erfolgt über LogMeIn, Inc. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzbestimmungen unter https://www.hausdesstiftens.org/Datenschutz/ und die Datenschutzbestimmungen der Webinar-Organisatoren, um zu erfahren, wie Ihre Daten geschützt und in welchem Umfang sie verwendet und offengelegt werden.
- Haus des Stiftens gGmbH haftet insbesondere nicht bei Webinaren für die Verfügbarkeit oder Beschaffenheit der LogMeIn-Plattform. Sollten während eines Webinars technische Probleme auftreten, übernimmt Haus des Stiftens gGmbH hierfür keine Garantien.
Bedingungen für die Spendenabwicklung der FörderAPP
Haus des Stiftens ist eine gemeinnützige Organisation zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements. Dazu hat das Haus eine Online Spendenmöglichkeit geschaffen, die es Förderern ermöglicht gemeinnützigen Organisationen einfach, günstig und gezielt zu fördern. Bei Online-Zahlungswegen wie PayPal, Kreditkarte oder Sofortüberweisung übernimmt Haus des Stiftens die finanzielle Abwicklung, stellt die Zuwendungsbestätigung aus, überweist die Spenden an die jeweiligen Empfängerorganisation und übergibt die Spenderdaten an die Organisation, damit diese die Spender:innen über die Verwendung informieren kann. Diese Leistungen bei Online-Zahlungen sparen gemeinnützigen Organisationen erhebliche Abwicklungskosten.
Jeder Spender und Förderer kann aber auch eine klassische Banküberweisung direkt an die Organisation vornehmen. In diesem Fall erhält der Spender nach Angabe seiner Daten die spezifische Kontonummer der Empfängerorganisation mit einem Code für den Verwendungszweck. Durch Angabe dieses Codes bei der Banküberweisung kann die Empfänger Organisation die Spende einfach und eindeutig dem gewünschten Bedarf zuordnen.
Bei einer Förderung an eine gemeinnützige Empfängerorganisation über die FörderApp sind 90 % der Summe zweckgebunden und 10 % der Summe freie Spenden. Die freien Spenden können ebenfalls für den genannten Zweck eingesetzt werden, aber auch für anfallende Kosten sowie für Förderzwecke, die wichtig, aber schwer zu finanzieren sind. So fällt es Kinderheimen beispielsweise leichter 30.000 Euro Spenden für den Kauf eines Kleinbusses zum Transport der Kinder zu erhalten als 300 Euro für die notwendige Haftplicht-Versicherung des Busses. Auf Basis individueller Vereinbarungen mit Empfängerorganisationen und Förderern können bis zu 100 % der Spenden als projektgebundene Spende weitergeleitet werden.
Haus des Stiftens behält sich das Recht vor, Spendengelder nicht weiterzuleiten, insbesondere wenn die Empfängerorganisation die Gemeinnützigkeit verloren hat oder auf entsprechenden Listen des Verfassungsschutzes auftaucht. In diesem Fall werden die Organisation zwar auch von der FörderApp Plattform entfernt, trotzdem kann es zwischenzeitlichen zu Spendeneingängen gekommen sein. Das Haus des Stiftens wird in diesem Fall eine Förderung an eine andere Organisation mit ähnlichen Zwecken vornehmen.
Manche Empfänger-Organisationen haben Richtlinien, von welchen Privatpersonen und Unternehmen sie keine Spende annehmen. Beispielsweise wollen manche Umweltorganisationen keine Spende von Öl-Unternehmen annehmen. Sollte die Organisation die Förderung aus welchen Gründen auch immer nicht annehmen wollen, so wird die Organisation die Förderung an das Haus des Stiftens zurücküberweisen. Das Haus des Stiftens wird dann eine Förderung an eine andere Organisation mit möglichst ähnlichen Zwecken vornehmen. Als Spender oder Förderer hat man die Möglichkeit, sich vorab bei der Empfängerorganisation über entsprechende Richtlinien zu informieren.
Digital-Report 2020
Herausgeber
Haus des Stiftens gGmbH
Autoren
Prof. Dr. Laura Marie Edinger-Schons, Universität Mannheim
Manuel Reppmann, Universität Mannheim
Marcus Becker, Haus des Stiftens gGmbH
Petra Röhrl, Haus des Stiftens gGmbH
Gestaltung Print
Anja Tichawsky, Haus des Stiftens gGmbH
Gestaltung Web
Johannes Müller, CorrelAid e.V.
Copyright – Urheberrechtshinweis
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